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Vor kieferorthopädischen Behandlungen bedarf es nicht selten die Arbeit mit LogopädInnen, um den Therapieerfolg zu unterstützen und langfristig zu gewährleisten. Die Praxisgemeinschaft mit Frau Dr. Stokreiter-Ebner und ihren KollegInnen erlaubt eine besonders gute Zusammenarbeit der beiden Fachbereiche im Sinne der PatientInnen.  

Informationen

Praxisgemeinschaft

Zunächst wird eine, von der Fachärztin/vom Facharzt (z.B, Kieferorthopädie, HNO, Neurologie, Pädiatrie,...) ausgestellte, Verordnung für logopädische Therapie benötigt. Meist für 10 Termine a 60 Minuten (Tarif T3). Reichen Sie diese Verordnung vor Therapiebeginn zur chefärztlichen Bewilligung bei Ihrer Krankenkasse ein. Die ÖGK sowie die BVAEB gibt bis auf Widerruf die Aussetzung der Bewilligungspflicht bekannt.

Nach Beendigung der Therapie können Sie mittels originaler, bewilligter Verordnung, gemeinsam mit dem Honorar und einer Zahlungsbestätigung um Teilrefundierung bei Ihrer Kasse ansuchen. Bitte erkundigen Sie sich dort für Details.

Verordnung
Ersttermin

Am Ersttermin findet eine ausführliche Anamnese, gefolgt von einer logopädischen Diagnostik statt. Das Kennenlernen und Besprechen des weiteren Vorgehens stehen ebenso im Vordergrund.

In der Regel findet die Therapie im Einzelsetting und wöchentlich statt. Je nach Störungsbild und Therapiefortschritt kann die Behandlungsfrequenz auch abweichen.

Therapie

Folgende Tarife richten sich nach den aktuellen Empfehlungen des logopädischen Berufsverbandes:

1. T1 30 Minuten (25 Minuten Therapie, 5 Minuten Vor- und Nachbereitungszeit ohne PatientInnen) – 60 Euro

2. T2 45 Minuten (35 Minuten Therapie, 10 Minuten Vor- und Nachbereitungszeit ohne PatientInnen) – 80 Euro

3. T3 60 Minuten (45 Minuten Therapie, 15 Minuten Vor- und Nachbereitungszeit ohne PatientInnen) – 100 Euro

4.  für Hausbesuche wird eine zusätzliche Pauschale von 35 Euro verrechnet

Tarife

Ist es Ihnen nicht möglich einen Termin wahrzunehmen, sagen Sie diesen bitte spätestens 24h vorher ab. Wir bitten Sie um Verständnis, dass bei zu kurzfristiger Absage oder bei unentschuldigtem Fernbleiben von der Therapie die Kosten ohne Kostenersatz in Rechnung gestellt werden müssen und somit keine Kosten refundiert werden.

Absagemodus

Kieferorthopädie Dr. Stokreiter-Ebner:

http://www.stokreiter-ebner.at/ordination.html

 

Logopädischer Berufsverband:

https://www.logopaedieaustria.at/

Links

© 2024 Lina Schulmeister und Amelie Landt/ Praxisgemeinschaft Logopädie und Kieferorthopädie

Speisingerstraße 46-48, 1130 Wien / +43 (0) 69918209556 / logolandt@gmx.at

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