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31.05.2022    19:45

Quelle: logopaedieaustria.at 

Lockerung der FFP2-Maskenpflicht

Die Lockerung der FFP2-Maskenpflicht, die mit 1. Juni 2022 umgesetzt wird, betrifft u.a. den Handel und den Bereich des öffentlichen Verkehrs. Für den sogenannten „vulnerablen Bereich“ bleibt die Verpflichtung zum Tragen von FFP2-Masken weiterhin aufrecht. Somit gilt dies für Krankenanstalten, Pflegeeinrichtungen, sowie andere Orte an denen Gesundheitsdienstleistungen erbracht werden und dazu gehören auch die Praxen freiberuflich tätiger Logopäd_innen. Sämtliche Ausnahmeregelungen haben nach wie vor Gültigkeit.

COVID-19 News

Praxisgemeinschaft
Verordnung

01.01.2022    

Quelle: logopaedieaustria.at (ÖGK Kostenerstattung)

Teletherapeutische Maßnahmen werden im Rahmen der Pandemie, bei Erwartung des gleichen Behandlungserfolgs, von der ÖGK ebenso erstattet. 

Links

Aktuelle Covid-Maßnahmen für Wien:

Wien | Corona Ampel (corona-ampel.gv.at)

 

Logopädischer Berufsverband:

https://www.logopaedieaustria.at/

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