31.05.2022 19:45
Quelle: logopaedieaustria.at
Lockerung der FFP2-Maskenpflicht
Die Lockerung der FFP2-Maskenpflicht, die mit 1. Juni 2022 umgesetzt wird, betrifft u.a. den Handel und den Bereich des öffentlichen Verkehrs. Für den sogenannten „vulnerablen Bereich“ bleibt die Verpflichtung zum Tragen von FFP2-Masken weiterhin aufrecht. Somit gilt dies für Krankenanstalten, Pflegeeinrichtungen, sowie andere Orte an denen Gesundheitsdienstleistungen erbracht werden und dazu gehören auch die Praxen freiberuflich tätiger Logopäd_innen. Sämtliche Ausnahmeregelungen haben nach wie vor Gültigkeit.
COVID-19 News
01.01.2022
Quelle: logopaedieaustria.at (ÖGK Kostenerstattung)
Teletherapeutische Maßnahmen werden im Rahmen der Pandemie, bei Erwartung des gleichen Behandlungserfolgs, von der ÖGK ebenso erstattet.
Aktuelle Covid-Maßnahmen für Wien:
Wien | Corona Ampel (corona-ampel.gv.at)
Logopädischer Berufsverband: